Das Sozial-BeratungsZentrum Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil (SoBZ) erfüllt, gestützt auf § 16 Abs. 3 des kantonalen Sozialhilfegesetzes, folgende, ihm von den Verbandsgemeinden übertragenen Aufgaben: – Mütter- und Väterberatung – Sozialberatung (generelle, persönliche und fördernde Sozialhilfe) – Jugend- und Familienberatung inkl. Finanzberatung, Schuldenberatung – Suchtberatung und Prävention – Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil (KESB) mit Fachbehörde und Fachdiensten erfüllt, gestützt auf § 31 Abs. 1 EG ZGB, alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die den Verbandsgemeinden nach übergeordnetem Recht zukommen.
Im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit den Verbandsgemeinden wird definiert, welche Gemeinde welche Aufgaben an den Mehrzweckverband delegiert.